Laut Arbeiterkammer haben Reisende nichts zu befürchten. Andere Arbeitsrechtler raten aber zur Vorsicht.
Seit Dienstag kann man innerhalb der EU uneingeschränkt reisen. Für 31 Länder wurden die Einschränkungen aufgehoben – das heißt man muss bei der Rückkehr aus dem Urlaub nicht mehr in Quarantäne und keinen Coronatest mehr machen.
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Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV);...
weiterlesen263. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2.
224. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von Fristen und Kriterien für Eignungs-, Aufnahme-und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur...
weiterlesenDie Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (ÖGA) veröffentlichte den Leitfaden „Umgang mit Risikogruppen im betrieblichen Alltag“. Damit liegt eine fachlich fundierte Handlungsanleitung zur Beurteilung der Schutzmaßnahmen für...
weiterlesen43. Bundesgesetz: 16. COVID-19-Gesetz (NR: GP XXVII IA 484/A AB 132 S. 27. Einspr. d. BR:151 BR: 10296 AB10316 S. 906.; NR: AB 177 S.30.);
43. Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16...
44. Bundesgesetz: 18. COVID-19-Gesetz (NR: GP XXVII IA 440/A AB 143 S.27. Einspr. d. BR: 153 BR: 10298 AB10309 S.906.; NR: AB 179 S.30.);
44. Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz1988, das Umsatzsteuergesetz1994, die...
Bei Arbeiten in Telearbeit, Home Office handelt es sich um Arbeiten in „auswärtigen Arbeitsstellen“. Die Beschäftigten sind – wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinn des § 2 Abs. 1 ASchG...
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