Legal Protection

Die Mitgliedschaft im ULV inkludiert automatisch eine Arbeitsgerichtsrechtsschutzversicherung gem. Art. 20 sowie Sozialgerichtsrechtschutz gem. Art. 21 der "Allgemeinen Bedingungen der Grazer Wechselseitigen Versicherungs-AG für die Rechtsschutzversicherung" (ARB 2004), inkl. Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof. Gem. Art. 20 Pkt. 2.2. besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie in Disziplinar-Verfahren. Versicherungsschutz besteht vor Arbeits- und Sozialgerichten sowie bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen in Abänderung des Art.6.5. auch für Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden. Versicherungsschutz für einzelne Mitglieder besteht frühestens 3 Monate nach Beitritt zum UniversitätslehrerInnenverband, wobei der Beitritt über die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages nachzuweisen ist.

What is covered?

Kosten für die außergerichtliche Vertretung bis 2,5 % der Versicherungssumme, d.s. € 1.000.- und Kosten für die Konfliktlösung durch Mediation bis 2,5 % der Versicherungssumme, d.s. € 1.000.- pro Versicherungsfall (siehe Art. 20 Pkt. 2.1. ARB 2004). Wählt der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Rechtsanwalt oder erfolgt die Auswahl des Rechtsanwaltes gemäß Art 10 Pkt. 4 oder 5 ARB durch den Versicherer, trägt der Versicherer die Kosten gemäß Art. 6 ARB voll.

Procedure

Bevor noch eine (kostenpflichtige) Rechtshilfe in Anspruch genommen wird, setzt sich der/die Betroffene mit dem/der ULV-Vorsitzenden in Verbindung.
Der/Die Vorsitzende klärt über die weiteren Schritte auf, insbesondere:

  • Ist ein Hinzuziehen des lokalen Betriebsrates/Dienststellenausschusses sinnvoll?
  • Kontaktaufnahme mit dem Präsidium des Dachverbandes bzw. Prüfung des Falles durch den/die Dienstrechtsbeauftragte/n des ULV
  • Kontaktaufnahme mit der Versicherung
  • Übergabe des Falles an die Rechtsvertretung

Contact person

Als Ansprechpartner auf ULV Seite gilt der Vorsitzende (siehe Team).
Konkrete Innsbrucker Anspruchsfälle gehen über den Vorsitzenden an die österreichische Kontaktperson Mag. Dr. Dr. Anneliese Legat (Universität Graz; Tel: 0316-380-3284);
Ansprechspartner auf Seiten der Versicherung ist Herr Dr. Schöngrundner, Generaldirektion der Grazer Wechselseitigen Versicherung, Herrengasse 18-20, 8011 Graz (Tel: 0316-8037-366).

 

14. Feb. 2023
12. Jan. 2015