Neues Stiftungsrecht befeuert Hoffnungen von Unis auf private Mittel - APA, 26.02.2016

Seit Jahresbeginn ist ein umfangreiches Gesetzespakt zu Erleichterungen im Stiftungsrecht in Kraft, das Hochschulen, Forschungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen dabei helfen soll, mehr private Mittel zu lukrieren. Die großen heimischen Unis sehen im "Gemeinnützigkeitspaket" einen wichtigen Schritt, hielten sich in einem APA-Rundruf mit Prognosen aber zurück. Die Politik hofft auf einen "Turbo".

Einen solchen braucht es auch: Im Vergleich mit Deutschland oder der Schweiz ist der Bereich in Österreich deutlich unterentwickelt. In der Schweiz schütten gemeinnützige Stiftungen jährlich 1,3 Mrd. Euro aus, während es in Österreich nur rund 25 Mio. sind. Mit dem Gesetzespaket habe man nun die Voraussetzungen für eine langfristige Annäherung an das Schweizer Niveau geschaffen, so Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in einem Statement zur APA.

Mahrer: Spendentradition wiederbeleben

Den Kern des Gesetzespaketes, mit dem Staatssekretär Harald Mahrer (ebenfalls ÖVP) "die Spendentradition der Österreicher für Wissenschaft und Forschung wiederbeleben" möchte, bilden Regelungen, die es erlauben, gemeinnützige Stiftungen ebenso rasch und einfach zu gründen wie einen Verein. Die Behördenaufsicht wurde reduziert: Investitionsentscheidungen können ohne deren Einbindung getroffen werden - was Organisationen zugutekommt, die über Stiftungen (etwa Universitätsstiftung) Gelder einwerben wollen und aus den Erträgen Projekte finanzieren.

Auch Spenden in den Vermögensstock von gemeinnützigen Stiftungen sind nun steuerlich absetzbar (bis zu 500.000 Euro in fünf Jahren). Bisher war das nicht möglich, wenn die Stiftung die Spende veranlagte und mit den Erträgen ihren Zweck verfolgte. Mahrer: "Wenn jemand etwas Gutes für die Allgemeinheit tun möchte, dann ist er mit Spenden an Universitäten und die Forschung gut beraten."

26. Feb. 2016
26. Feb. 2016