Neu im Verfassungsausschuss - Parlamentskorrespondenz Nr. 575 vom 20.06.2025, parlament.gv.at

Anpassung von 140 Gesetzen an das neue Grundrecht auf Information
Wien (PK) – Am 1. September treten das neue Informationsfreiheitsgesetz und begleitende Verfassungsbestimmungen in Kraft. Damit wird nicht nur die Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung gestrichen, auch die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder werden hinfällig. Künftig ist im Informationsfreiheitsgesetz bzw. in Artikel 22a B-VG geregelt, welche Informationen zu veröffentlichen bzw. zu erteilen sind und in welchen Fällen sich Behörden und öffentliche Stellen weiterhin auf Geheimhaltungspflichten berufen können. So sind Auskünfte etwa dann zu verweigern, wenn dadurch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet würde, dies zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens geboten ist oder zwingende integrations- und außenpolitische Gründe das erfordern. Auch Rechte Dritter wie der Datenschutz und das Urheberrecht sind zu beachten. Ebenso bleiben Dokumente, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, vertraulich.

23. Jun. 2025
23. Jun. 2025