NEU: § 6 (COVID-19-Hochschulgesetz - ris.bka.gv.at, 27.07.2020

Anmerkung: Ausweitung der Verlängungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen in Karrierestufen/Qualifikationen (Abweichung § 109) - § 6 - siehe Absätze 2. und 3.! An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle (insbesondere auch ULV-Mitglieder österreichweit), die sich für diese Änderung eingesetzt haben!!
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG) geändert wird.

2. Oct. 2020
27. Jul. 2020