Nationalrat: Sonderbetreuungszeit wird bis zum Ende des Schuljahres verlängert - Parlamentskorrespondenz Nr. 1461 vom 14.12.2022

Wien (PK) – Eltern betreuungspflichtiger Kinder werden noch bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, wenn sich ihre Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung besuchen können. Voraussetzung ist, dass es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Gleiches gilt für die notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderung bzw. für den Fall der behördlichen Schließung einer Klasse oder einer Kindergruppe in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Eine entsprechende Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz wurde heute im Nationalrat mehrheitlich beschlossen. ...

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