HBDI: Microsoft 365 kann datenschutzkonform genutzt werden - datenschutz.hessen.de, 14.11.2025

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Bericht):
Die Software Microsoft 365 (M365) kann in Hessen datenschutzkonform genutzt werden. Das geht aus dem Bericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) zum Einsatz von Microsoft 365 hervor, den dieser am 15. November 2025 veröffentlicht hat. Der HBDI Prof. Dr. Alexander Roßnagel erläutert diese Feststellung: „Seit Januar 2025 haben wir mit Microsoft in vielen Diskussionsrunden über den Datenschutz bei Microsoft 365 verhandelt. Wir haben im Interesse der Nutzer konstruktiv untersucht, unter welchen Bedingungen eine praxistaugliche und datenschutzkonforme Nutzung von M365 möglich ist. Das positive Ergebnis bietet nun den Unternehmen und Behörden in Hessen grundlegende Rechts- und Handlungssicherheit für den datenschutzkonformen Einsatz von M365-Produkten.“
Die Ergebnisse der Untersuchung sind im Bericht des HBDI zum Einsatz von M365Öffnet sich in einem neuen Fenster vom 15. November 2025 (137 Seiten) nachzulesen.

31. Dec. 2025
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