Bundesstatistikgesetz und Forschungsorganisationsgesetz, Änderung (135/ME) - parlament.gv.at, Juli 2021

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden.
Ziele:
Verbesserung des Zugangs der Wissenschaft zu Statistik- und Registerdaten unter Beachtung der Vertraulichkeitsbestimmungen von Statistikdaten (Statistikgeheimnis) und der datenschutzrechtlichen Vorgaben
Nutzung neuartiger Datenquellen für die Statistikproduktion zur Respondentenentlastung, zum effizienten Ressourceneinsatz und zur Qualitätsverbesserung statistischer Produkte
Stärkung der Unabhängigkeit der fachlichen Leiterin/des fachlichen Leiters der Bundesanstalt „Statistik Österreich“
Technische Anpassungen aufgrund der bisherigen Praxis bei der Anwendung des Bundesstatistikgesetzes
Inhalt:
Maßnahmen zum ZIEL - Verbesserung des Zugangs der Wissenschaft zu Statistik- und Registerdaten unter Beachtung der Vertraulichkeitsbestimmungen von Statistikdaten (Statistikgeheimnis) und der datenschutzrechtlichen Vorgaben: Einräumung des Fernzugriffs wissenschaftlicher Einrichtungen zu verknüpfbaren Statistik- und Registerdaten der Bundesanstalt als Einzeldaten nach einheitlich vorgegebenen Zugangsregelungen und Einrichtung der technischen und organisatorischen Infrastruktur für den Fernzugriff durch die Bundesanstalt
Ende der Begutachtungsfrist: 10.08.2021

26. Jul. 2021
26. Jul. 2021