Barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten: Rechnungshof sieht erhebliche Defizite - Parlamentskorrespondenz Nr. 1429 vom 07.12.2022, parlament.gv.at

Behinderteneinstellungspflicht wird bei weitem nicht erfüllt, lückenhafte Informationen für Studierende mit Behinderung.
Wien (PK) – Die Universitäten beschäftigen deutlich weniger Menschen mit Behinderung, als sie gemäß Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet wären. Im Dezember 2020 waren nur 980 der 2.216 Pflichtstellen besetzt, weshalb Ausgleichstaxen in der Höhe von 5,33 Mio. € fällig wurden. Das geht aus einem Prüfbericht des Rechnungshofs über barrierefreies Arbeiten und Studieren hervor, der heute im Rechnungshofausschuss des Nationalrats zu Diskussion stand. Exemplarisch hatten die Prüfer:innen die Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU Wien) und die Technische Universität Graz (TU Graz) im Zeitraum 2015 bis 2020 unter die Lupe genommen. Die Bilanz fällt nicht gerade positiv aus: Sowohl bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung als auch beim Informationsangebot für Studierende ortet das Kontrollorgan des Nationalrats Defizite.
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2. Jan. 2023
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