Homeoffice-Paket: Sozialausschuss setzt nun auch arbeitsrechtlichen Teil auf Schiene - Parlamentskorrespondenz Nr. 320 vom 17.03.2021 - Achtung: UPDATE vom 25.03. - s.u.!

Neue gesetzliche Bestimmungen sollen mit 1. April in Kraft treten.
Wien (PK) – Bereits Ende Februar hat der Nationalrat den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets beschlossen, nun ist auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil auf Schiene. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne stimmten heute in einer außerplanmäßig einberufenen Sitzung des Sozialausschusses für eine entsprechende Gesetzesinitiative. Damit könnten die neuen Bestimmungen wie geplant am 1. April in Kraft treten. Zuvor müssen allerdings noch der Nationalrat und der Bundesrat zeitgerecht grünes Licht geben, wobei der Nationalrat voraussichtlich am 25. März über das Paket beraten wird. Ende 2022 ist, wie Arbeitsminister Martin Kocher betonte, eine Evaluierung vorgesehen.

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