[DZT. PERMANENTMELDUNG] NEU: STELLUNGNAHME DES ULV ZUR AKTUELLEN UG-NOVELLE - Kettenverträge (gem. §109 UG) und Arbeitsbedingungen an österreichischen Universitäten
Unten stehend finden sich Verlinkungen sowie Artikel und Studien zu den Arbeitsbedingungen für (vorwiegend jüngere) Forscher*innen an den österreichischen Universitäten. Was sind die Hintergründe des § 109 Universitätsgesetz (UG)? Hier ein Darstellung der Situation: Unbefristet abgeschlossene Arbeitsverträge sind in der Wirtschaft, in anderen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors und außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Regelfall. In Österreich hatten in 2022 nur gut 5 Prozent einen befristeten Arbeitsvertrag. Das ist leider anders an den österreichischen Universitäten: Österreichweit sind etwa 80 Prozent aller Mitarbeiter*innen des wissenschaftlichen Personals in befristeten Verträgen tätig!
Befristete Arbeitsverhältnisse stellen immer Abweichungen vom Idealtyp unbefristeter (Vollzeit-)Beschäftigungen dar. Eine Aneinanderreihung befristeter Verträge ist im österreichischen Arbeitsrecht (ansonsten) grundsätzlich unzulässig.
Als ULV Innsbruck setzen wir uns seit Jahren österreichweit für eine Verbesserung des § 109 (insbes. auch seit der "Verschlimmbesserung" durch die Novellierung des Universitätsgesetzes ducrh den Nationalrat in Jahr 2021) oder eine Abschaffung bei Nationalrats- sowie Bundestagsabgeordneten ein. Leider haben die Regierungsparteien mit ihren jeweiligen Mehrheiten in den letzten Legislaturperioden eine Verbesserung mit ihren Mehrheiten verhindert. Wir werden seitens des ULV in überregionalen Personalvertretungsgremien jedoch weiterhin für alle Betroffenen für eine Verbesserung kämpfen!
Übrigens: Mit NUWiss (Netzwerk Unterbau)- einem Zusammenschluss direkt vom § 109 (österreichweit) Betroffener - arbeiten wir als ULV schon seit einigen Jahren eng zusammen und koordinieren unsere Aktivitäten, um (hoffentlich rasch) gemeinsam eine Änderung des § 109 UG herbeiführen zu können.