Download der Liste der von der Regierung bestellten Universitätsräte (editiert am 02.02.2023)

Die Liste enthält alle bestellten Universitätsräte von der Regierung für alle österreichischen Universitäten.
Universität Innsbruck: 
Dr. Christine BAUR (freiberufliche Mediatorin und Expertin für Gleichstellung und Geschlechterrecht; Mag. Dr. Angelika SCHÄTZ (Leiterin der Sektion I im Bundesministerium für Finanzen); Dr. Mathias VOGL Leiter der Sektion III im Bundesministerium für Inneres
Medizinische Universität Innsbruck:
Mag. Kristina EDLINGER-PLODER (Rektorin und Geschäftsführerin der CAMPUS 02 Fachhochschule der Wirtschaft); Mag. Julian HADSCHIEFF (Vorsitzender der Geschäftsführung der PremiQaMed Holding GmbH); Dr. Andrea WAITZ-PENZ (Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe)
An beiden Universitäten werden je 3 Mitglieder von der Regierung bestellt (ÖVP + Grüne), je 3 vom Senat und 1 Mitglied wird von den bestehenden Mitgliedern einvernehmlich bestellt.
Im Folgenden die gesetzliche Grundlage:
§ 21 Abs 3 Universitätsgesetz (UG) 2002: 
"(3) Der Universitätsrat besteht aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können. Über eine Änderung der Größe des Universitätsrats entscheidet der Senat mit Zweidrittelmehrheit."
§ 21 Abs 6 UG:
"Dem Universitätsrat gehören nach Maßgabe des Abs. 3 folgende fünf, sieben oder neun Mitglieder an:
1. zwei, drei oder vier Mitglieder, die vom Senat gewählt werden;
2. zwei, drei oder vier Mitglieder, die von der Bundesregierung auf Vorschlag der Bundesministerin oder des Bundesministers bestellt werden;
3. ein weiteres Mitglied, das von den unter Z 1 und 2 genannten Mitgliedern einvernehmlich bestellt wird."

2. Feb. 2023
1. Feb. 2023