Bundesverfassungsgericht: Staatlicher Zugriff auf persönliche Daten muss begrenzt werden - ZEIT.de, 17.07.2020

Ermittler dürfen nicht ohne Anlass auf die Daten von Internet- und Handynutzern zugreifen. Das Verfassungsgericht erklärte Teile der Datenauskunft für verfassungswidrig.
Das Gesetz, das deutschen Sicherheitsbehörden Auskunft über den Inhaber eines Telefonanschlusses oder einer IP-Adresse erlaubt, ist verfassungswidrig.
Quelle: ZEIT ONLINE, Reuters, dpa

17. Jul. 2020
17. Jul. 2020