Übernahme von Pensionsbeiträgen durch die öffentliche Hand: Wirkung laut Bericht unklar - Parlamentskorrespondenz Nr. 346 vom 06.05.2025, parlament.gv.at
Anteil der erwerbstätigen Pensionsbezieher:innen steigt seit mehreren Jahren kontinuierlich an.
Wien (PK) – Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, hat das Parlament 2023 verschiedene Anreize für längeres Arbeiten im Alter beschlossen. Unter anderem übernimmt der Bund seit Anfang 2024 – für zwei Jahre befristet – einen Teil der zu leistenden Pensionsversicherungsbeiträge, wenn jemand neben dem Pensionsbezug einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze (2024 waren das monatlich 1.036,88 €) – und gedeckelt mit 10,25 % – braucht der bzw. die betreffende Beschäftigte demnach keine Pensionsbeiträge zahlen. Das entspricht einer monatlichen Entlastung von bis zu 106,28 € im Jahr 2024 bzw. 112,98 € im Jahr 2025. Ob Pensionist:innen dadurch tatsächlich motiviert wurden, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, ist allerdings unklar, wie ein Evaluierungsbericht des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger zeigt. Er wurde vor kurzem von Sozialministerin Korinna Schumann dem Parlament vorgelegt (III-160 d.B.). ...