Hinweis: Betrifft beamtete Universitätslehrer/innen mit Ausnahme der Universitätsprofessor/innen!
Kernteam des Open Science Network Austria (OANA), Arbeitsgruppe "Rechtliche Aspekte von Open Science".
Kontaktperson: Vanessa Hannesschläger
Einschätzungen der Vorsitzenden der BV13, Jänner 2019.
Aus der Vorbemerkung:
"Der Rechnungshof erstattet dem Nationalrat gemäß Art. 126d Abs. 1 Bundes– Verfassungsgesetz nachstehenden Bericht über Wahrnehmungen, die er bei einer Gebarungsüberprüfung getroffen hat."
Jahrgang 2019, 104. Verordnung, ausgegeben am 26.04.2019
Beantwortung der schriftlichen parlamentarische Anfrage Nr. 2659/J-NR/2019 betreffend Leistungsvereinbarungen – neue Professuren – Studienplätze durch Min. Faßmann (Anfrage: Abg. Mag. Andrea Kuntzl am 22. Jänner 2019).
Luxemburg (APA) - Die Arbeiterkammer (AK) bringt die unterschiedlichen Zeitgrenzen für Voll- und Teilzeitarbeitskräfte bei Kettenverträgen an Unis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Arbeits- und Sozialgericht Wien legte den...
weiterlesenEin Bündnis startet eine Kampagne für unbefristete Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft.
Von Peter Nowak
Bitte beachten Sie, dass die FWF-Sätze lediglich maßgeblich für die Beantragung von FWF-Projekten sind. Die tatsächlichen Personalkosten können durch Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen der jeweiligen Forschungsstätten...
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