Prozedere: Wahl der Rektorin oder des Rektors an der LFUI in 2026

Das Vorgehen ist sowohl im Satzungsteil "Bestimmungen für die Wahl der Rektorin oder des Rektors" als auch im UG 2002 (beides unten verlinkt) geregelt.
Nachdem für die Interessenbekundung der Rektorin eine einfache Mehrheit sowohl im Senat als auch Universitätsrat notwendig gewesen wäre, eine Mehrheit zwar im Senat (Sitzung 20.11.), jedoch nicht im Universitätsrat (Sitzung 02.12.) zustande gekommen ist, erfolgt nunmehr das per UG 2002 sowie entsprechendem Satzungsteil für eine Wahl der Rektorin/des Rektors vorgesehene Prozedere (Details siehe bitte in den beiden unten stehenden Verlinkungen - im Folgenden eine verkürzte Darstellung mit Fokus auf das Wesentliche):
- spätestens 10 Mon vor dem voraussichtlichen Freiwerden der Funktion (also spätestens Ende Feber 26) ist die Funktion international auszuschreiben (ebenso im Mitteilungsblatt)
- Der Universitätsrat erstellt den Ausschreibungstext und übermittelt ihn dem Senat (Zustimmung von Letzterem hat innert zwei Wochen ab Vorlage zu erfolgen; bei Nichtzustimmung hat der Universitätsrat umgehend einen neuen Ausschreibungstext zu erstellen)
- Anforderungen an eine Rektorin/einen Rektor (gem. Satzungsteil): internationale wissenschaftliche Erfahrung, Kenntnisse des österreichischen und des europäischen Universitätssystems, Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung der Universität
- Spätestens vier Wochen nach der Ausschreibung ist eine Findungskommission einzurichten; Mitglieder: Vorsitzender des Universitätsrats und ein weiteres Mitglied des Universitätsrats, Vorsitzender des Senats und ein weiteres Mitglied des Senats, eine weitere Person, die von den Mitgliedern einvernehmlich bestellt werden - davon mind. zwei Frauen (in der letzten Findungskommission war dies der Rektor der ETH Zürich gewesen); Aufgaben: Prüfung der eingelangten Bewerbungen, aktive Suche nach Kandidat*innen, Erstellung eines Vorschlags längstens vier Monate ab Ausschreibung (hat drei für die Besetzung der Funktion geeignete Kandidat*innen zu enthalten; es können von der Findungskommission auch Kandidat*innen in den Vorschlag aufgenommen werden, die sich nicht beworben haben); die Findungskommission entscheidet mit Zweidrittelmehrheit
- der von der Findungskommission erstellte Dreiervorschlag ist nicht bindend; Vorschlag muss dem AKG vorgelegt werden
- der Dreiervorschlag der Findungskommission ist von dieser umgehend an den Senat zu übermitteln
- der Senat hat längstens vier Wochen ab Vorlage des Vorschlags der Findungskommission selbst einen Dreiervorschlag für den Universitätsrat zu erstellen (inkl. schriftlicher Begründung); auch dieser Vorschlag ist dem AKG vorzulegen
- der Universitätsrat hat binnen vier Wochen aus dem Dreiervorschlag des Senats die Rektorin oder den Rektor zu wählen (Rektoratsperiode März 2027 - Ende Feber 2031, also vier Jahre
Somit sollte voraussichtlich im Frühsommer klar sein, wer neue Rektorin bzw. neuer Rektor ab 01.03.2027 sein wird.
Hinweis: Bei dem dargestellten Ablauf geht es nicht (zeitgleich) um die Vizerektor*innen: Für diese ist ein eigenes Prozedere vorgesehen - siehe dazu unten den verlinkten Satzungsteil "Wahlordnung der Vizerektorinnen und Vizerektoren" (idF MBl 12.10.2022).

9. Jan. 2026
5. Jan. 2026