Handy nicht persönlich genug für DSGVO-Schutz?! - noyb.eu, 17.03.2023

Widersprüchliche Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG): Verkehrs- und Standortdaten sind einerseits besonders schützenswerte personenbezogene Daten und gleichzeitig auch gar keine personenbezogenen Daten. Lauf BVwG darf der Mobilfunkanbieter A1 die Auskunft über Verkehrs- und Standortdaten verweigern, weil diese Daten besonders sensibel sind und es keine Möglichkeit gäbe zu beweisen, dass ein Handy nicht von anderen Personen genutzt wurde. noyb wird in Berufung gehen.

26. Mär. 2023
26. Mär. 2023