Alles zur UG-Novelle ab 01.12.2020; Beginnend mit: Pressekonferenz Faßmann und Blimlinger vom 01.12.2020 - Ende der Begutachtungsfrist war der 15.01.2021 (Meldungen editiert am 15.02.2021)

Presseunterlage der Pressekonferenz vom 01.12.2020 (Faßmann & Blimlinger): "UG-Novelle – Reform des Universitätsgesetzes. Die aktuelle Reform des Universitätsgesetzes 2002 (UG) unterstreicht das partnerschaftliche Verhältnis zwischen der Universität und ihren Studierenden. Deshalb sieht sie nun explizit Unterstützungsleistungen von Seiten der Universitäten vor, die Studierenden dabei helfen sollen, ihr Studium von Beginn an gut zu planen, sodass sie es auch tatsächlich im Optimalfall in Regelstudienzeit abschließen können. Davon profitieren beide Seiten: Die Studierenden einerseits, weil sie strukturiert durch ihr Studium und damit in absehbarer Zeit zu ihrem Abschluss kommen können. Andererseits nützt die UG-Reform auch den Universitäten, die eine höhere Prüfungsaktivität und eine höhere Zahl an Studienabschlüssen vorweisen können, was sich direkt auf ihr Budget auswirkt. Ein höheres Universitätsbudget kommt wieder den Studierenden zugute, denen dadurch ein breiteres Studienangebot, mehr Unterstützung und Service, aber auch eine bessere Infrastruktur geboten werden kann. ..."
Näheres dazu siehe unten stehende Links.

16. Feb. 2021
15. Jan. 2021