Arbeitsunfall im Homeoffice: Alles neu durch das 3. COVID-19-Gesetz? - rdb.manz.at, 07.04.2020

Durch das am 3. 4. 2020 beschlossene und am 6. 4. 2020 mit BGBl I 2020/23 kundgemachte 3. COVID-19-Gesetz wurden § 175 ASVG, der die Legaldefinition des Arbeitsunfalls enthält, die Abs 1a und 1b eingefügt, die Klarheit für den Fall, dass Dienstnehmer*innen (DN) von zu Hause aus arbeiten (sog Homeoffice), schaffen soll. Die Fragen, ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wurde und welchen Gehalt die (befristet) eingefügten Neuregelungen eigentlich haben, sind Gegenstand dieses Beitrages.

8. Apr. 2020
8. Apr. 2020