Aufgaben des Senats - Liste ULV (Senatswahl 29.06., 8-18h, UNO-Saal, Hauptgebäude, 1. Stock)
Senatswahl (Funktionsperiode: Oktober 2022–2025)
Wofür ist der Senat zuständig? Wie ist er zusammengesetzt?
Zu den Aufgaben des Senats (siehe § 25 Universitätsgesetz (UG)) gehören:
- Erlassung und Änderung der Curricula für Studien
- Mitwirkung an Habilitations- und Berufungsverfahren (Beschlussfassung zur Besetzung von Kommissionen, deren Besetzung für den Mittelbau an den Fakultäten erfolgt)
- Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen https://www.uibk.ac.at/senat/rechtliche-grundlagen/
- Zustimmung zum Entwicklungsplan https://www.uibk.ac.at/rektorenteam/rektor/bos/entwicklungsplan-2022-27.pdf 2022-2027 (und dessen Änderungen)
- Zustimmung zum Organisationsplan https://www.uibk.ac.at/zentraler-rechtsdienst/organisationsrecht.html#op (und dessen Änderungen)
- Erlassung und Änderung von Satzungsteilen https://www.uibk.ac.at/senat/rechtliche-grundlagen/ auf Vorschlag des Rektorats
- Bestellung von 3 (von 7) Mitgliedern des Universitätsrats (Zuständigkeit: dzt. Senat für die neue Funktionsperiode des Universitätsrats von 01.03.23 bis 29.02.2028)
- Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl einer Rektorin/eines Rektors (Zuständigkeit: dzt. Senat für die Funktionsperiode eines neuen Rektors/einer neuen Rektorin von 01.03.23-28.02.27)
Der Senat an der Universität Innsbruck besteht aus 26 Mitgliedern:
- 13 Professor*innen
- 6 Vertreter*innen des sog. „Mittelbaus“
- 6 Vertreter*innen der Studierenden
- 1 Person der allgemein Bediensteten
zum Originalartikel
26. Jun. 2022
12. Jun. 2022